Geltungsbereich
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.sonnberger-kardiologie.at der
Ordination Sonnberger, Wahlarztordination von Dr. Valerie Sonnberger, Musterstraße 12/3,
1020 Wien. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für alle
Menschen zugänglich zu machen.
Unser Ziel ist die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Barrierefreiheit verstehen wir nicht als einmaliges Projekt, sondern als laufenden Prozess: Wir prüfen die Website
regelmäßig und verbessern sie Schritt für Schritt.
Umgesetzte Maßnahmen
Folgende Maßnahmen haben wir umgesetzt, damit die Website möglichst gut zugänglich ist:
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
- Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur – auch Navigation und Formulare
- Sichtbarer Fokus, damit beim Bedienen mit der Tastatur immer erkennbar ist, wo man sich befindet
- Alternativtexte (Alt-Texte) für informative Bilder
- Skalierbare Schrift: Texte lassen sich im Browser ohne Funktionsverlust vergrößern
- Semantische Struktur mit Überschriften, Listen und Bereichen, die Screenreader auslesen können
Bekannte Einschränkungen
Trotz aller Bemühungen sind derzeit noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Bekannt ist uns folgende
Einschränkung:
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Einzelne Musterbilder verfügen noch nicht über finale, aussagekräftige Alternativtexte. Die Bildbeschreibungen
werden laufend überarbeitet.
Feedback & Kontakt
Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder haben Anregungen, wie wir die Zugänglichkeit dieser Website verbessern
können? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht an
ordination@sonnberger-kardiologie.at oder telefonisch unter
+43 1 890 12 34. Bitte beschreiben Sie kurz, um welchen Inhalt es geht – wir bemühen
uns, gemeldete Barrieren rasch zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine gemeldete Barriere keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie ein
Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) beim Sozialministeriumservice
beantragen. Informationen dazu finden Sie unter www.sozialministeriumservice.at.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 2. Juli 2026 überprüft.